Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Erich Gartengestaltung

(Stand: Dezember 2025)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Erich Gartengestaltung (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

§4 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro.
Sofern nicht anders angegeben, gelten die Preise netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

§5 Ausführungsfristen

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Witterungsbedingte Verzögerungen, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände berechtigen zu einer angemessenen Fristverlängerung.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • die Baustelle frei zugänglich ist,

  • notwendige Genehmigungen vorliegen,

  • Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas) bekannt sind oder gekennzeichnet werden.

Mehrkosten aufgrund fehlender oder falscher Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für natürliche Abnutzung, witterungsbedingte Veränderungen, Pflanzenwachstum sowie Setzungen im Boden wird keine Gewähr übernommen, soweit diese nicht auf eine mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind.

Bei Pflanzen gilt die Gewährleistung nur bis zur Abnahme, sofern keine Pflegevereinbarung besteht.

§8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

§9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§10 Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
Werden keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen.

§11 Kündigung

Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber nach Beginn der Arbeiten sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten zu vergüten.

§12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.